Orthopädische Fusseinlage gemäss DGUV Regel 112-191

ORTHOPÄDISCHER FUSS-SCHUTZ

Im Januar 2007 ist eine Änderung der BGR 191 (berufsgenossenschaftliche Richtlinie) in Kraft getreten. Diese Änderung besagt, dass bei orthopädischen Anpassungen von Sicherheitsschuhen geprüft werden muss, dass diese den Anforderungen der EN ISO 20345 entsprechen.
Die Berufsgenossenschaftliche Regel (BGR) 191 heißt seit 2014 DGUV Regel 112-191.
Diese Prüfung muss durch ein in Europa akkreditiertes offizielles Prüfinstitut durchgeführt werden. Die Normkonformität wird mit einer EG Baumusterprüfbescheinigung bestätigt. EWS hat mit der Firma Seidl eine für die häufigsten orthopädischen Problemstellungen orthopädische Einlage konzipiert, die auf alle EWS – Feuerwehrstiefel und die Gesamtpalette EWS – Sicherheitsschuhe abgestimmt ist. Ihr Orthopädie Schuhmacher vor Ort kann den für die Herstellung der individuellen orthopädischen Einlegesohle notwendigen Rohling bei der Firma Seidl beziehen. Von der Firma Seidl erhält Ihr Orthopädie Schuhmacher auch alle weiteren notwendigen Informationen.

IHR EWS – TEAM